Pressemitteilung: Freiwillige Rückkehr für Syrer aus dem al-Hol-Camp

 

Die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien kündigte am Donnerstag, den 23. Januar 2025 die Erleichterung der freiwilligen Rückkehr syrischer Bürgerinnen und Bürger, die im Lager al-Hol im Nordosten Syriens leben, an ihre ursprünglichen Wohnorte in Syrien an.

In einer Erklärung schreibt das Büro für Binnenvertriebene und Geflüchtete: „Mit dem Fall des Assad-Regimes am 8. Dezember des vergangenen Jahres hat in Syrien eine neue Phase begonnen. In dieser neuen Phase, geben wir bekannt, dass syrischen Bürgerinnen und Bürgern, die derzeit im al-Hol-Camp leben, die Möglichkeit zur freiwilligen Rückkehr in ihre Heimatregionen eröffnet wird. Diese Entscheidung wurde bereits früher getroffen. Jedoch zögerten viele Familien aufgrund der Präsenz des Assad-Regimes, diesen Schritt zu wagen. Mit dem Fall des Regimes entfällt diese Angst, und ein Verbleib im Camp ist nicht mehr notwendig. Wir werden unsererseits alle notwendigen Maßnahmen ergreifen und die Rückkehr für interessierte Familien organisieren.“

Im Oktober 2020 entschied die Selbstverwaltung, dass alle vertriebenen Syrerinnen und Syrer, die das al-Hol-Camp verlassen möchten, in ihre ursprünglichen Gebiete zurückkehren können. Die Selbstverwaltung rief internationale humanitäre Organisationen auf, die Hilfe und Unterstützung für vertriebene Syrerinnen und Syrer auszuweiten, die aufgrund des anhaltenden Konflikts Zuflucht im Nordosten Syriens suchten. Viele dieser Vertriebenen leben derzeit in den Camps Al-Areesha, Al-Mahmoudli, Twaihina und Abu Khashab.

Khaled Davrisch, Repräsentant der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien in Deutschland, kommentiert:
„Dieser Schritt unterstreicht unser Engagement für Stabilität und humanitäre Lösungen. Eine solche Lösung muss auch für die sichere und würdige Rückkehr der Vertriebenen aus Afrin, Tal Abyad und Serêkaniyê/Ras al-Ain gefunden werden.“

Die vollständige Erklärung der Selbstverwaltung finden Sie hier: https://nordundostsyrien.de/erklaerung-zur-freiwilligen-rueckkehr-von-syrern-aus-dem-al-hol-camp/