Erklärung zur freiwilligen Rückkehr von Syrern aus dem al-Hol-Camp
Mit dem Fall des Assad-Regimes am 8. Dezember des vergangenen Jahres hat in Syrien eine neue Phase begonnen. In diesem Zusammenhang rücken einige humanitäre Themen stärker in den Fokus. Eines der drängendsten Themen, das eine erhebliche Belastung für die Demokratische Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens darstellte, ist das Schicksal der Binnenvertriebenen und Geflüchteten.
In dieser neuen Phase, geben wir bekannt, dass syrischen Bürgerinnen und Bürgern, die derzeit im al-Hol-Camp leben, die Möglichkeit zur freiwilligen Rückkehr in ihre Heimatregionen eröffnet wird. Diese Entscheidung wurde bereits früher getroffen, genauer am 5. Oktober 2020. Damals hatten wir den Bewohnerinnen und Bewohnern von al-Hol die Rückkehr ermöglicht. Jedoch zögerten viele Familien aufgrund der Präsenz des Assad-Regimes, diesen Schritt zu wagen. Mit dem Fall des Regimes entfällt diese Angst, und ein Verbleib im Camp ist nicht mehr notwendig. Wir werden unsererseits alle notwendigen Maßnahmen ergreifen und die Rückkehr für interessierte Familien organisieren.
Gleichzeitig rufen wir die internationalen humanitären Organisationen dazu auf, den syrischen Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund des Krieges in die Region Nord- und Ostsyrien geflohen sind und derzeit in den Camps Al-Areesha, Al-Mahmoudli, Twaihina und Abu Khashab leben, Hilfe und Unterstützung zu leisten.
Wir betonen zudem die Notwendigkeit, dass die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft eine klare Haltung gegenüber den Vertriebenen aus Afrin, Tal Abyad und Serêkaniyê/Ras al-Ain einnehmen. Es muss sichergestellt werden, dass diese Menschen sicher und mit internationalen Garantien in ihre Heimatregionen zurückkehren können.
Die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien bleibt ihrer humanitären und moralischen Verantwortung gegenüber den Binnenvertriebenen und Geflüchteten verpflichtet. Wir erneuern unser Bekenntnis zum Recht auf eine freiwillige und sichere Rückkehr unter internationalem und UN-Schutz sowie zur Bereitstellung des notwendigen Schutzes für die Rückkehrenden.
Büro für Binnenvertriebene und Geflüchtete der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien,
23. Januar 2025