Pluralismus und Religionsfreiheit
„Kulturelle, ethnische und religiöse Gruppen und Bevölkerungsteile haben das Recht, ihre demokratischen Organisationen und Institutionen zu benennen und zu bilden und ihre Kulturen zu bewahren. Keine Person oder Organisation hat das Recht, anderen ihren Glauben, ihr Denken oder ihre Kultur aufzuzwingen.“
Gesellschaftsvertrag, Artikel 60
Vielfalt prägt das Zusammenleben in Nord- und Ostsyrien. Christ*innen beten neben Muslim*innen, Jesid*innen und vielen anderen. Die Selbstverwaltung hat Arabisch, Kurdisch und Aramäisch als Amtssprachen angenommen. Weitere ethnische und religiöse Gruppen sind: Armenier*innen, Turkmen*innen, Tscherkess*innen, Tschetschen*innen, Alevit*innen, muslimische Sufis und die nomadisch lebenden Nawar.
Diesen Pluralismus schützt die Selbstverwaltung durch weitreichende kulturelle und politische Rechte für alle Gruppen, wie zum Beispiel:
• Förderung eigener Organisationen, die die eigene Kultur bewahren, wie beispielweise den Rat der Armenier*innen und die Union der Jesid*innen
• Schulunterricht in den Muttersprachen Arabisch, Kurdisch und Aramäisch sowie einer weiteren ortsüblichen Sprache
• spezieller Schutz für christliches Eigentum, damit Christ*innen nach dem Sieg über den IS in die Region zurückkehren können
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