Position des Auswärtigen Amts zu angekündigten IS-Gerichtsverfahren
Nach der Ankündigung, ausländische IS-Mitglieder vor lokale Gerichte in Nord- und Ostsyrien zu stellen, reagiert nun die Bundesregierung. Die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien hat erklärt, mit Gerichtsverfahren gegen die inhaftierten IS-Mitglieder zu beginnen. Auf Grundlage eines überarbeiteten Terrorgesetzes sollen auch ausländische IS-Mitglieder, die sich seit 2019 in den Haftanstalten der Selbstverwaltung befinden, angeklagt werden. Das Auswärtige Amt bekundet nun in einer Antwort auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut, dass sie die juristische Aufarbeitung der IS-Verbrechen in Syrien unterstütze, ein internationales Tribunal aus geopolitischen Gründen jedoch nicht möglich sei:
„Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch die in Syrien begangenen Gräueltaten des IS aufgearbeitet und strafrechtlich verfolgt werden. In diesem Zusammenhang und auch mit Blick auf frühere Ankündigungen der sogenannten „kurdischen Selbstverwaltung“ bezüglich einer Strafverfolgung vor Ort hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Einhaltung internationaler Standards bei derartigen Verfahren von großer Bedeutung ist. Die Einrichtung eines internationalen Tribunals ist aus Sicht der Bundesregierung aufgrund unterschiedlich gelagerter internationaler Interessen derzeit nicht durchsetzbar.“
Abdulkarim Omar, Repräsentant der Selbstverwaltung in Europa, kommentiert die Äußerungen des Auswärtigen Amtes:
„Zunächst danken wir der Bundesregierung für die Unterstützung, die sie Nord- und Ostsyrien im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition gewährt hat, und für das Interesse, das sie an der Organisation fairer Prozesse für IS-Terroristen zeigt. Die lokalen Gerichtsverhandlungen sind notwendig, weil unser Vorschlag eines internationalen Tribunals nicht aufgegriffen wurde. Darüber hinaus finden auch keine Rückholaktionen männlicher IS-Gefangener statt. Dies stellt angesichts wiederholter Fluchtversuche ein ernstzunehmendes Risiko für die Sicherheit und Stabilität der Region dar. Um die von der Bundesregierung angesprochenen internationalen Standards einhalten zu können, haben wir die internationale Gemeinschaft zur Beobachtung der Gerichtsverfahren eingeladen, was bereits auf einiges Interesse gestoßen ist.“
Bezüglich der anstehenden IS-Gerichtsverfahren hat die Selbstverwaltung eine Erklärung herausgegeben. Diese finden sie auf unserer Webseite:
https://nordundostsyrien.de/erklaerung-zu-gerichtsverfahren-gegen-auslaendische-is-kaempfer/
Die vollständigen Fragen der Abgeordneten Akbulut und die Antworten des Auswärtigen Amtes finden sie hier: https://dip.bundestag.de/vorgang/beteiligung-der-herkunftsländer-von-in-nord-und-ostsyrien-inhaftierten-is-kämpfern/301016