Nach UN-Resolution: Komitee für vermisste Personen in Nord- und Ostsyrien
Die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien hat ein Komitee gegründet, um das Schicksal vermisster Personen in Nord- und Ostsyrien aufzuklären. In ganz Syrien gelten seit Beginn des Bürgerkrieges etwa 100.000 Menschen als vermisst.
Um das Schicksal dieser Vermissten aufzuklären, hat die UN-Generalversammlung im Juni eine Resolution verabschiedet. In dieser Resolution werden alle Akteure in Syrien aufgefordert, sich an der Aufklärung des Schicksals der Vermissten zu beteiligen. Die Selbstverwaltung begrüßt diese Entscheidung und beteiligt sich an der Umsetzung, indem sie das Komitee für vermisste Personen in Nord- und Ostsyrien einrichtet.
Aus einer Erklärung der Selbstverwaltung vom 29.08.2023:
„In ihrer Resolution fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen alle Konfliktparteien in Syrien auf, im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen uneingeschränkt mit der unabhängigen internationalen Institution zusammenzuarbeiten, deren Einrichtung in der Resolution beschlossen wurde.
Aus diesen Gründen und als Reaktion auf die Aufforderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die Selbstverwaltung über die Abteilung für Außenbeziehungen eine Institution mit dem Namen „Komitee für vermisste Personen in Nord- und Ostsyrien“ eingerichtet. Dieses Komitee setzt sich aus einer Gruppe von Jurist*innen zusammen und besteht aus einem zentralen Komitee mit Sitz in der Stadt Qamishlo und Unterkomitees in den verschiedenen Gebieten der Selbstverwaltung.“
Die vollständige Erklärung finden sie hier: https://nordundostsyrien.de/erklaerung-vermisste-personen/