Neuer Gesellschaftsvertrag und Wahlen in Nord- und Ostsyrien

Der Generalrat der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien hat angekündigt, dass bis Ende des Jahres ein neuer Gesellschaftsvertrag verabschiedet wird. Anschließend werden Wahlen stattfinden.

Seit 2021 arbeitete ein Komitee aus Vertreter*innen der Selbstverwaltung, der politischen Parteien, Frauenorganisationen und zivilgesellschaftlichen NGO‘s, sowie Jugendorganisationen an der Erneuerung des aktuellen Gesellschaftsvertrags. Die schwierige Lage in der Region, bedingt durch die Angriffe der Türkei und die ökonomische Krise, führte zu einer Verlängerung der Beratungen des Komitees mit den verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Nord- und Ostsyrien.

Ziel des Gesellschaftsvertrages ist es, den Rahmen für ein dezentrales Verwaltungssystem im Norden und Osten Syriens zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Gewaltenteilung und den Schutz der Menschenrechte. Der Gesellschaftsvertrag ist kein Hindernis in bezug auf den Vorschlag der Selbstverwaltung für eine politische Transition in Syrien, kommentiert Farid Atti, Ko-Vorsitzender des Generalrats der Selbstverwaltung:

„Der Vertrag ist keine Verfassung, sondern eher ein Gemeinschaftsvertrag. So gibt es einen Artikel, der die Möglichkeit vorsieht, den Gesellschaftsvertrag zu ändern, falls es zu einer Annäherung an Damaskus oder zu einer Einigung mit der Zentralregierung über eine neue Verfassung in Syrien kommt.“

In Nord- und Ostsyrien leben circa vier Millionen Menschen, darunter viele Binnengeflüchtete. Nach dem Zurückdrängen des IS wurde im September 2018 die Selbstverwaltung gegründet, die sieben Regionen umfasst, die über das kurdische Siedlungsgebiet Rojava hinausgehen.

Den 2018 verabschiedeten, aktuell gültigen Gesellschaftsvertrag finden sie hier: https://nordundostsyrien.de/wp-content/uploads/2022/08/Gesellschaftsvertrag.pdf

Vertretung der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien in Deutschland:
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Webseite: www.nordundostsyrien.de