Pressemitteilung
Erste kurdische Vertriebene kehren nach Afrin zurück
Rund 400 kurdische Familien sind am heutigen Tag nach Afrin zurückgekehrt. Sie wurden 2018 durch eine Militäroffensive der Türkei aus der Region vertrieben. Die Rückkehr wird von Einheiten der Inneren Sicherheitskräfte/Asayish begleitet. Alle Zurückgekehrten erhalten nach ihrer Ankunft in Afrin Unterstützung, einschließlich humanitärer Hilfe und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen.
Das Recht der syrischen Binnenvertriebenen auf Rückkehr in ihre Heimatgebiete ist ein wichtiger Bestandteil des aktuellen Abkommens zwischen der syrischen Übergangsregierung in Damaskus und der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien.
Elham Ahmad, die Außenbeauftragte der Selbstverwaltung, erklärte:
„Die heutige Rückkehr von etwa 400 Familien nach Afrin nach Jahren wiederholter Vertreibung ist ein bewegender Moment. Die Verbundenheit der Menschen in Afrin mit ihrem Land blieb trotz aller Umstände bestehen. Für sie ist das Land nicht nur ein Wohnort, sondern auch Erinnerung, Leben und tiefe Wurzeln. Wir hoffen, dass diese Rückkehr ein erster Schritt auf einem umfassenderen Weg ist, der es allen Vertriebenen ermöglicht, in ihre Heimat zurückzukehren, und eine ernsthafte Wiedergutmachung und die Wiederherstellung der Stabilität in Afrin ermöglicht.“
Die Selbstverwaltung fordert die Europäische Union und die Bundesregierung auf, die Implementierung des Abkommens vom 29. Januar zwischen der syrischen Übergangsregierung und der Selbstverwaltung zu unterstützen, um den Rückkehrprozess und die Wiedereingliederung der Vertriebenen zu ermöglichen.
