Erklärung des Ausnahmezustands in Nord- und Ostsyrien
Aufgrund der ständigen Drohungen des türkischen Besatzungsstaates gegen die Gebiete der Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien wurde eine Entscheidung getroffen, die den allgemeinen Interessen entspricht. Der türkische Staat setzt alle Arten von schweren Waffen und Drohnen ein und nimmt Bürger, Krankenhäuser, Wasser- und Elektrizitätswerke sowie zivile Einrichtungen ins Visier. Der türkische Staat will weitere Gebiete in Syrien besetzen, eine demografische Veränderung herbeiführen, die örtliche Bevölkerung vertreiben, eine Sicherheitskrise hervorrufen und eine Fluchtbewegung in Gang setzen. Mit diesem Vorgehen soll die türkische Besatzungszone erweitert werden. Damit wird die Rückkehr des Terrors und extremistischer Bestrebungen ermöglicht. Gleichzeitig werden die Interessen der Selbstverwaltung, die von Angehörigen der angestammten Völker in Syrien erkämpft worden ist, erheblich beeinträchtigt werden. Darüber hinaus wird sich das Vorgehen auf die Sicherheit und territoriale Gesamtheit Syriens auswirken. Der türkische Staat setzt auf die Besatzung syrischen Territoriums, seit er eine Niederlage in dem über extremistische Gruppierungen geführten Krieg gegen Nord- und Ostsyrien erlitten hat
In diesem Zusammenhang hat der Generalrat der Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens am 6. Juli 2022 im Rahmen der Grundprinzipien der Selbstverwaltung eine außerordentliche Sitzung abgehalten.Die auf der Sitzung gefassten Beschlüsse lauten wie folgt:
1. Im Gebiet der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien wird der Ausnahmezustand verhängt.
2. Alle Gemeinden, Räte und Institutionen der Selbstverwaltung werden aufgefordert, Notfallpläne zu beschließen, um den aktuellen Herausforderungen und Bedrohungen zu begegnen.
3. Alle Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor agressiven Angriffen auf die Gebiete der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien sollen eingesetzt werden. Es hat Priorität, dass der Exekutivrat und die Räte in in den autonomen und zivilen Verwaltungsstrukturen den aktuellen Bedrohungen entgegentreten.
Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien