Organisationsstruktur und Ziele der Selbstverwaltung

Die lokale Grundlage der Selbstverwaltung bilden die Kommunen, die je nach Gegebenheit unterschiedlich groß sind und die direkte Beteiligung der Bevölkerung gewährleistet. Die Gebiete der Selbstverwaltung sind in folgende Regionen zusammengefasst: Dschasira, Euphrat, Afrin (seit 2018 von der Türkei besetzt), Rakka, Tabqa, Manbidsch und Deir ez-Zor. Die Regionen entscheiden viele Angelegenheiten eigenständig, wobei die Selbstverwaltung die Rolle der Koordination und Kommunikation übernimmt.

Auf überregionaler Ebene besteht die Selbstverwaltung aus dem Generalrat, dem Justizrat und dem Exekutivrat. Der Generalrat koordiniert die legislativen Angelegenheiten und harmonisiert die Gesetze der verschiedenen Regionen. Deshalb sind hier Repräsentant*innen jeder Region vertreten. Der Justizrat koordiniert die Rechtssysteme und die Richtlinien für die Rechtsprechung in den Regionen. Hinzu kommt schließlich der Exekutivrat, der in Form von Büros und Kommissionen die Themen Wirtschaft, Gesundheit, Natur, Bildung, Frauen, Kultur, Sport, Außenbeziehungen, Verteidigung, Religion, humanitäre Angelegenheiten betreut und koordiniert.

Mit diesen breiten demokratischen Strukturen verfolgt die Selbstverwaltung folgende Ziele: Schaffung von Sicherheit und Stabilität; Gewährleistung von Minderheitenrechten; Emanzipation und Beteiligung von Frauen in allen Strukturen der Gesellschaft; Bereitstellung von Bildung, Gesundheit und öffentlichen Dienstleistungen; Bereitstellung von Wohnraum und Unterstützung für die Geflüchteten und Vertriebenen und Hilfe bei der Rückkehr in ihre Häuser; Entwicklung eines friedlichen politischen Prozess zur Lösung der Syrienkrise; Entwurf einer neuen Verfassung für das gesamte Land.

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